Wissen von a bis Z
Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung einer Webseite, unterscheidet man zwischen der technischen Barrierefreiheit und der Berücksichtigung eventueller körperlicher Behinderungen der Nutzer, also einer behindertengerechten Gestaltung der Seite. Besucher einer Internetseite sollen demnach weder gezwungen sein, die gleichen Technologien zu verwenden wie sie der Anbieter einsetzt, noch sollen beispielsweise blinde oder gehörlose Menschen von der Nutzung der Seite ausgeschlossen sein.
In Deutschland sind alle Internetseiten des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind, verpflichtet, die Richtlinien zur Barrierefreiheit einzuhalten. Die entsprechenden Regeln werden durch die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vorgegeben. Zunehmend werden auch kommerzielle Internetauftritte nach dem Kriterium der Barrierefreiheit bewertet. Da eine komplett barrierefreie Internetseite nahezu unmöglich ist, spricht man jedoch oft auch von einer barrierearmen Seite.