Datenschützer gegen Google Analytics
20. Jan 2011
Google Analytics

Die Verhandlungen zwischen dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar und Google laufen bereits seit November 2009. Kernpunkt der Diskussionen ist die Übermittlung von Nutzerdaten an Google und zwar einschließlich der ungekürzten IP-Adresse. Dieses Verfahren widerspricht rechtlichen Vorschriften in Deutschland und wird von Datenschützern kritisiert.

Zwar reagierte Google auf die Beschwerden aus Deutschland mit einem Erweiterungsmodul für Internetbrowser, das die vollständige Übermittlung der IP-Adresse unterbindet. Dieses Modul sei jedoch nicht für alle Browser verfügbar und weise zudem Fehler auf, sodass teilweise trotz Sperrung IP-Adressen in voller Länge übermittelt werden, kommentiert Caspar.

Da Datenschützer nicht gegen Google vorgehen können, wird die Möglichkeit erwogen, Website-Betreiber mit Bußgeldern zu belegen. Für Google könnte das erhebliche Kundeneinbußen bedeuten, da Kunden zu anderen Anbietern von Tracking-Software, die sich wie beispielsweise etracker an die deutschen Datenschutzrichtlinien halten, abwandern könnten.