Seit dem 11. Juni 2010 sind die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht für Online-Shops neu geregelt.
In der Vergangenheit wurden Shopbetreiber besonders in diesem schwer durchschaubaren Bereich häufig wegen Fehlern abgemahnt. Ein Grund dafür war, dass die bisherigen Musterbelehrungen, die dem BGB-InfoV beigefügt wurden, nicht konkret genug waren und im Zweifelsfall nicht vor Abmahnungen schützten. Die überarbeitete Musterformulierung trägt diesen Vorfällen Rechnung, ist nun abmahnsicher und kann seit dem 11. Juni von Shopbetreibern verwendet werden.