Das Widerrufsrecht im Onlinehandel hat seit seinen Anfängen vor ca. 10 Jahren bereits einige Änderungen und Umformulierungen erfahren. Im August trat nun das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft. Für alle Shop-Betreiber bedeutet dies, dass die Hinweise zum Widerrufsrecht entsprechend angepasst und neu formuliert werden müssen. Ihnen wird eine Übergangszeit von 3 Monaten (bis zum 4. 11.2011) zugestanden, ab dann können Shop-Betreiber abgemahnt werden, wenn Sie weiterhin alte Erklärungen verwenden.